Einzelfallhilfe / EGH

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Einzelfallhilfe - Eingliederungshilfe

Einzelfallhilfe gem. SGB IX

Die besondere Stärke der Einzelfallhilfe liegt in ihrer individuellen, alltagsnahen und teilhabeorientierten Ausrichtung. Die Unterstützung setzt dort an, wo das Kind konkret Hilfe benötigt: in der Familie, in der Kindertagesbetreuung, in der Schule, im Freizeitbereich oder im sozialen Umfeld. Dadurch können Barrieren erkannt, Teilhabemöglichkeiten eröffnet und vorhandene Ressourcen gezielt gestärkt werden.

Im Mittelpunkt stehen die persönliche Entwicklung, Selbstständigkeit, soziale Teilhabe und die Förderung einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung. Die Hilfe orientiert sich am individuellen Bedarf des Kindes und wird so gestaltet, dass sie Sicherheit gibt, Überforderung reduziert und zugleich eigene Fähigkeiten und Handlungsmöglichkeiten erweitert.